Häufige Fragen – Anträge

Was ist die Grundvoraussetzung, damit ein Unterstützungsantrag eingereicht werden kann?
Das Projekt muss im Schweizer Berggebiet liegen. Für landwirtschaftliche Einzelbetriebe gelten die Bergzonen 1-4 resp. das Sömmerungsgebiet gemäss Bundesamt für Landwirtschaft.

Wer hat gute Chancen auf Unterstützung?
Wir helfen Einzelnen und Gemeinschaften im Berggebiet, die etwas bewegen wollen. Dabei leisten wir "Hilfe zur Selbsthilfe". Das heisst, der Antragstellende bringt auch eigene Leistungen ins Vorhaben ein. Antragstellende können Einzelpersonen aber auch Betriebsgemeinschaften, Genossenschaften, AGs etc. sein.

Welche Projekte können nicht berücksichtigt werden?

Die Schweizer Berghilfe leistet keine Unterstützung für Betriebskosten oder laufende Kosten. Wir leisten jedoch Unterstützung für Investitionen, welche die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Bergbevölkerung zum Ziel haben.

Ich habe bereits einmal Unterstützung von der Schweizer Berghilfe erhalten. Kann ich trotzdem nochmals einen Unterstützungsantrag einreichen?

Ja, wenn Sie einen erneuten Unterstützungsbedarf nachweisen können, wird auch ein weiterer Antrag geprüft.

Besteht eine Einkommenslimite für Antragsteller?

Nein, die gesamte finanzielle und betriebliche Situation wird berücksichtigt.

Kann Ihre Organisation auch Beiträge an eine Schuldensanierung leisten?

In der Regel nicht. Wir verweisen an die offiziellen Schuldensanierungsstellen http://www.schuldenberatung.ch/ oder http://www.schulden.ch/.

Ich benötige ein Darlehen. Können Sie mir weiterhelfen?

Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet A-Fonds-perdu-Beiträge. Für verzinsliche Darlehen für landwirtschaftliche Betriebe können Sie sich an die Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg, Telefon 056 462 53 50 wenden. Gewerbliche Betriebe können sich an die zuständige gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaft wenden.

Unterstützt Ihre Organisation Gemeinden bei Infrastrukturvorhaben?
Falls das Projekt in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand fällt, dann nicht. Wenn das Vorhaben jedoch ausserhalb dieses Aufgabenbereichs liegt, wird ein Unterstützungsantrag durch die Schweizer Berghilfe geprüft.

Wenn mein Projekt nicht in Ihren Unterstützungsbereich fällt, an wen soll ich mich wenden?
Unter http://www.berggebiete.ch/projekte/unterstuetzungsmoeglichkeiten/ finden Sie weitere Anlaufstellen und deren Kriterien für eine Unterstützung.

Arbeitet die Schweizer Berghilfe mit der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und der Coop Patenschaft für Berggebiete zusammen?

Nein, das sind drei unterschiedliche Organisationen. Um unnötigen und mehrfachen Aufwand zu vermeiden, sprechen wir uns jedoch untereinander ab.

Ist es sinnvoll, dass ich einen Unterstützungsantrag parallel an mehrere Organisationen stelle?
Nein. Es ist nicht sinnvoll, wenn mehrere Organisationen Prüfaufwand für das gleiche Projekt haben. Deshalb sprechen wir mit den anderen involvierten Organisationen ab, wer den Antrag prüft. In der Regel ist dann nur noch eine Organisation für den Antrag zuständig.

Muss ein Beitrag der Schweizer Berghilfe versteuert werden?
Dies wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt. Da Steuerangelegenheiten komplex sind und fortlaufend ändern, empfehlen wir Ihnen, verbindliche Auskünfte bei der zuständigen Steuerbehörde einzuholen.

Wie lange dauert es, bis der Entscheid der Schweizer Berghilfe vorliegt?
Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen dauert es in der Regel 6 - 8 Wochen.

Ich brauche freiwillige Arbeitskräfte. Können Sie mir jemanden vermitteln?
Sie können sich an die KAB (Koordinationsstelle für Arbeitseinsätze im Berggebiet) wenden, die von der Schweizer Berghilfe unterstützt wird. Diese Stelle vermittelt, organisiert und koordiniert ein- oder mehrwöchige Arbeitseinsätze im Berggebiet für Freiwillige, Lehrlingsgruppen sowie Schulklassen: KAB, Laurstrasse 10, 5201 Brugg, Telefon 056 450 33 11.

Prüft die Schweizer Berghilfe auch Unterstützungsanträge für Maschinenanschaffungen, z.B. für einen Traktorkauf?

Nein. Anträge im Bereich Mobilien, z.B. Maschinen, prüft unsere Partnerorganisation SVVB (Schweizerische Vereinigung für betriebliche Verbesserungen in der Berglandwirtschaft). Bitte wenden Sie sich direkt an die SVVB, Postfach, 6371 Stans, Telefon 041 618 45 83.

Beteiligen Sie sich an Lufttransporten für die Berglandwirtschaft?

Wir engagieren uns zusammen mit unserer Partnerorganisation Rega, um verletztes, abgestürztes oder totes Rindvieh aus unwegsamem Gelände bis zur nächsten mit einem Fahrzeug erreichbaren Stelle zu fliegen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Rega-Alarmnummer, Telefon 044 654 32 70.

Ich benötige vorübergehend einen Betriebshelfer, da ich infolge Unfall/Krankheit einige Zeit arbeitsunfähig bin. Kann ich bei der Schweizer Berghilfe um Unterstützung anfragen?
Ja. Zur Prüfung benötigen wir folgende Unterlagen: Formular Unterstützungsantrag für landwirtschaftliche Einzelbetriebe, Formular Aktuelle Steuerveranlagung, Arztzeugnis, Vertrag mit dem Betriebshelfer und Bestätigung der Versicherungsleistun-gen.

Warum braucht es bei einem landwirtschaftlichen Projekt einen betriebswirtschaftlichen Bericht?

Anhand von festgelegten, einheitlichen Kriterien erstellt eine Fachperson, in der Regel ein landwirtschaftlicher Betriebsberater, einen betriebswirtschaftlichen Bericht. Dieser Bericht ist eine unerlässliche Grundlage für unsere Beurteilung des Vorhabens auf Ihrem Betrieb.