Rechtliche Hinweise
Grundsätze
Die Schweizer Berghilfe (SBH) bearbeitet Personendaten von Spendern, Antragstellern, Partnerorganisationen und Mitarbeitern. Im Zusammenhang mit Unterstützungsgesuchen und Spendengeldern, insbesondere Grossspenden, Fondsgeldern und Nachlässen, kann die SBH auch Daten bearbeiten, die als besonders schützenswerte Personendaten gelten können, insbesondere Daten über die Vermögenslage der Antragsteller.Die SBH hält die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere das DSG (Bundesgesetz über den Datenschutz) sowie die Vorschriften der ZEWO und des Schweizerischen Fundraising Verbandes, ein. Dies betrifft vor allem auch das Auskunftsrecht der Betroffenen.
Entsprechend den Erfordernissen des DSG gibt die SBH die Datensammlung an die betroffenen Personen in jeweils geeigneter Form bekannt (auf allen Formularen, auf der Website als Footer etc.). Dadurch erübrigt sich eine Registrierung der Datensammlung beim EDSB (Eidg. Datenschutzbeauftragter).
Es werden nur Daten gesammelt und verarbeitet, die für die Erfüllung der organisatorischen Aufgaben der SBH notwendig sind.
Verantwortlichkeiten
Datenschutz ist Sache aller Mitarbeitenden der SBH. Dies umfasst die entlöhnten Mitarbeiter, aber auch die ehrenamtlich Tätigen. Bei entlöhnten Mitarbeitenden bilden die Datenschutzrichtlinien Teil des Personalreglements und sind damit Bestandteil des Arbeitsvertrags. Bei ehrenamtlich Tätigen ist die Verpflichtung zum Datenschutz im Ehrenkodex (Code of Conduct) enthalten.Die SBH legt Wert auf regelmässige Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden über Aspekte des Datenschutzes.
Datenschutzmassnahmen, und insbesondere auch Datenauskunftsbegehren von Betroffenen, werden durch den Geschäftsführer koordiniert.
Bei der Zusammenarbeit mit Dritten wird in allen Fällen die Einhaltung dieser Datenschutzrichtlinie oder entsprechender Vorschriften, die mindestens gleich streng sind, verlangt.





