Anfang des Jahres ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Laufen bei Ihnen deshalb die Telefone heiss?
Markus Rohner: Nein, bisher hielt sich der Ansturm in Grenzen. Was immer wieder reinkommt, sind Anfragen im Sinne von: «Muss ich jetzt mein Testament ändern?»
Und, muss ich?
Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Auf die Familiensituation, aber auch darauf, was einem selbst wichtig ist. Die grösste Neuigkeit im Erbrecht betrifft ja die verringerten Pflichtteile, die eine grössere Flexibilität erlauben. Wenn jemand in diesem Bereich bereits Verfügungen im Testament erlassen hat, dann ist es sicher nicht schlecht, nochmals ein Auge darauf zu werfen.
Übernehmen Sie das?
Wenn jemand mit dieser Bitte an mich herantritt – gerne. Ich bin aber kein Anwalt. Komplexe Fälle gebe ich deshalb an externe Spezialisten weiter, mit denen wir zusammenarbeiten. Das sind Anwälte und Notare aus der ganzen Schweiz, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben. Bei einfachen Fragen wiederum braucht es nicht mal meine Unterstützung. Da hilft schon ein Blick in unseren Ratgeber fürs Testament «Für heute, morgen – und übermorgen», den man mit dem Talon in der Heftmitte bestellen kann.
Welche neuen Möglichkeiten eröffnen sich konkret mit dem neuen Erbrecht?
Ein Beispiel: Wenn man keine Kinder hat, bekamen früher die Eltern mindestens 12,5 Prozent des Erbes. Heute kann man frei verfügen, was mit dem Geld geschehen soll und seine Eltern von der Erbfolge ausschliessen.
Wird das auch gemacht?
Ja, solche Fälle habe ich nun schon mehrere gesehen. Die Gründe für den Entscheid waren übrigens ganz unterschiedlich. Klar ist manchmal ein Streit der Auslöser, oft sind Menschen aber auch einfach der Ansicht, ihre Eltern hätten schon genug und das Geld könne anderswo mehr bewirken.
Zum Beispiel bei der Schweizer Berghilfe?
Zum Beispiel. Aber gerne auch bei einer anderen wohltätigen Organisation. Es muss einfach passen. Mir persönlich ist es extrem wichtig, dass ich niemanden zu etwas dränge oder überrede. Wenn einer Person die Menschen in den Bergen am Herzen liegen, wenn sie vielleicht schon vorher regelmässig an die Berghilfe gespendet hat, dann freue ich mich, wenn sie uns im Testament berücksichtigt. Wenn sich eine Person aber zum Beispiel ihr Leben lang für die Integration von Menschen mit Behinderung eingesetzt hat, dann ergibt es Sinn, wenn sie auch in ihrem Testament eine Organisation aus diesem Bereich berücksichtigt.
Die Informationsveranstaltungen, die diesen November in Aarau und Bern stattfinden, haben Sie in der gleichen Art im Vorjahr bereits in Zürich und Basel durchgeführt. Was bleibt Ihnen davon in Erinnerung?
Die vielen persönlichen Gespräche. Man könnte meinen, das Thema drücke die Stimmung. Das ist aber gar nicht so. Die Menschen erzählen von ihrer Situation und erkundigen sich über die Arbeit bei der Berghilfe.
Gibt es auch die Möglichkeit, vor Ort direkt mit den Referenten zu sprechen?
Tatsächlich nutzen einige Besucherinnen und Besucher die Chance, der Anwältin und dem Geriatriearzt nach ihren Referaten eine konkrete Frage zu stellen. Und dann gibt es natürlich auch noch diejenigen, die nicht zuletzt deshalb gekommen sind, um ein Selfie mit Moderator Sven Epiney zu ergattern.