Wer in den Bergen lebt, muss tüchtig, anpassungsfähig und innovativ sein. Doch für die Umsetzung guter Geschäftsideen braucht es Geld. Die Schweizer Berghilfe springt ein, wenn die Mittel für zukunftsweisende Projekte nicht ganz ausreichen.
Wir unterstützen Privatpersonen, Familien, Kleinunternehmen und Gemeinschaften bei der Finanzierung von Projekten in unterschiedlichen Bereichen. Für die einzelnen Unterstützungsbereiche gelten spezifische Kriterien. In jedem Fall gelten aber zwei grundlegende Voraussetzung: Beim Gesuch handelt es sich um eine Restfinanzierung und das Projekt liegt in der Bergzone.
Restfinanzierung
Die Schweizer Berghilfe übernimmt grundsätzlich nur eine Restfinanzierung. Das heisst, die Projektträger müssen zunächst eigene Mittel einbringen, öffentliche Fördergelder in Anspruch nehmen und alle anderen Finanzierungsquellen wie zum Beispiel Bankkredite ausschöpfen. Das unternehmerische Risiko tragen die Projektträger selber.
Bergzone
Die Schweizer Berghilfe unterstützt ausschliesslich Projekte, die in einer der vier Bergzonen oder im Sömmerungsgebiet liegen oder einen wesentlichen Teil ihrer Wertschöpfungswirkung in diesen Zonen entfalten.
Als Richtlinie gelten die vom Bundesamt für Landwirtschaft definierten Landwirtschaftlichen Zonengrenzen.

1
Gesuch stellen
Wählen Sie den Bereich, in dem Sie ein Projekt umsetzen wollen. Laden Sie das Gesuchsformular herunter und schicken Sie es uns ausgefüllt mit den erforderlichen Beilagen zu.
2
Prüfung vor Ort
Ein ehrenamtlicher Experte der Schweizer Berghilfe besucht Sie im Verlauf der nächsten Wochen vor Ort, prüft und beurteilt Ihr Projekt. Er gibt eine Empfehlung ab, ob Ihr Gesuch bewilligt werden soll.
3
Entscheid
Der Projektausschuss diskutiert die Empfehlung des Experten und entscheidet über die Unterstützung Ihres Projekts. Fällt der Entscheid positiv aus, wird Ihnen das Geld wenige Tage danach ausbezahlt.
Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.
Die Schweizer Berghilfe leistet grundsätzlich keine Unterstützung, wenn ein Projekt bereits beendet ist. Solche Projekte werden nur in Ausnahmefällen nach Bau-/Projektabschluss geprüft, wenn eine wesentliche Projektänderung oder Kostenüberschreitung vorliegt sowie bei höherer Gewalt.
Nicht unterstützt werden Projekte, die auf die Deckung laufender Betriebskosten oder eine Schuldensanierung abzielen.
Ebenfalls nicht unterstützt werden Projekte von nationalen Spendenorganisationen oder deren kantonalen Sektionen.
Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.
Nein, weil die Berghilfe grundsätzlich keine Unterstützung an staatliche Aufgabenbereiche leistet. Die Grundversorgung im Fernmeldebereich beträgt für den Internetzugang 3000/300 kbit/s als eine minimale Übertragungsrate. Die Grundversorgungskonzession verpflichtet die Swisscom diese Leistung für jeden Anschluss zu erbringen.
Nein. Es ist nicht sinnvoll, wenn mehrere gemeinnützige Organisationen einen Prüfungsaufwand für das gleiche Projekt betreiben. Deshalb sprechen sich die Patenschaft für Berggemeinden, die Coop Patenschaft für Berggebiete und die Schweizer Berghilfe bei Mehrfacheinreichungen untereinander ab, welche Organisation die Anfrage prüfen soll. Darüber hinaus macht es auch Sinn, bei Folgeinvestitionen oder Kostenüberschreitungen wieder auf die gleiche Organisation zuzugehen, da diese den jeweiligen Betrieb und die Vorgeschichte bereits kennt.
Die Schweizer Berghilfe berichtet auf ihren Kommunikationskanälen über ausgewählte agrotouristische Projekte, die sie finanziell unterstützt hat. Darüber hinaus trägt sie jedoch nicht zu Marketing-, Kommunikations- und Distributionsmassnahmen bei und vermittelt auch keine Kunden an agrotouristische Angebote. Ansprechpartner für solche Anliegen ist Agrotourismus Schweiz: myfarm.ch/de/kontakt.
Die Schweizer Berghilfe unterstützt ausschliesslich Investitionen in kostengünstigen, landwirtschaftlich betriebsnotwendigen Wohnraum.
Businesspläne haben das Ziel, die Geschäftsidee vorzustellen, um beispielsweise die Finanzierung zu sichern. Sie sind für die Schweizer Berghilfe eine wichtige Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Mit dem Businessplan beweisen Sie als Projektträger, dass Sie die Kompetenz besitzen, die geplante Geschäftstätigkeit erfolgreich umzusetzen. Der Businessplan klärt dabei umfassend zentrale Aspekte des Projekts und zeigt damit die Projektperspektiven für die nächsten drei bis fünf Jahre auf.
Die Berghilfe verlangt für Projekte ab einem Investitionsvolumen von 75'000 Franken zwingend einen Businessplan, oder im Fall von landwirtschaftlichen Projekten einen Betriebsvoranschlag. Bezüglich Form des Businessplan macht die Berghilfe keine Vorgaben. Im Fragenkatalog Businessplan haben wir Fragen zusammengestellt, die wir für zentral erachten und die Ihnen als Vorlage dienen können.
Falls Sie fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans benötigen, können wir Ihnen eine Fachkraft unserer Partnerorganisation Adlatus vermitteln.
Das Projekt muss im Schweizer Berggebiet liegen, das heisst, in einer der Bergzonen 1-4 oder im Sömmerungsgebiet, gemäss der Definition des Bundesamtes für Landwirtschaft.
Die Schweizer Berghilfe hilft privatwirtschaftlichen Initiativen im Berggebiet, die etwas bewegen und die Wertschöpfung steigern wollen. Wir unterstützen Klein- und Kleinstunternehmen, also solche mit weniger als 50 Vollzeitäquivalenten.
Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.
Das finanzielle Engagement der Projektträgerschaft ist zwingend, weil die Berghilfe die Spendengelder bedarfsgerecht einsetzt. Wie hoch der Eigenmittelbeitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Projekt sowie der betrieblichen Situation und finanziellen Ausgangslage der Projektträgerschaft ab.