Gesuche

Die Schweizer Berghilfe leistet finanzielle Unterstützung, wenn das Geld nicht ausreicht, um ein zukunftsweisendes Projekt zu realisieren.

Wer in den Bergen lebt, muss tüchtig, anpassungsfähig und innovativ sein. Doch für die Umsetzung guter Geschäftsideen braucht es Geld. Die Schweizer Berghilfe springt ein, wenn die Mittel für zukunftsweisende Projekte nicht ganz ausreichen.

Für die einzelnen Unterstützungsbereiche gelten spezifische Kriterien. In jedem Fall gelten aber diese Voraussetzungen:

1. Restfinanzierung

Die Schweizer Berghilfe übernimmt nur eine Restfinanzierung von geplanten Investitionen. Das heisst, die Projektträger müssen zunächst eigene Mittel einbringen, öffentliche Fördergelder in Anspruch nehmen und alle anderen Finanzierungsquellen wie zum Beispiel Bankkredite ausschöpfen. Besteht dann noch eine Finanzierungslücke, kann die Berghilfe für einen A-fonds-perdu-Beitrag angefragt werden.

Die Berghilfe unterstützt weder Projekte, die bereits abgeschlossen sind, noch übernimmt sie laufende Kosten oder Betriebsdefizite.

2. Privatwirtschaftliche Basis

Die Berghilfe unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen und Gemeinschaften (Korporationen, Genossenschaften, Vereine, Burgergemeinden, etc.) bei der Finanzierung von Investitionen.

Projekte von politischen Gemeinden und von Kirchgemeinden sind von einer Unterstützung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Organisationen, die mehrheitlich in deren Besitz sind.

3. Berggebiet

Die Schweizer Berghilfe unterstützt Investitionen von Betrieben, die in einer der vier Bergzonen oder im Sömmerungsgebiet liegen oder einen wesentlichen Teil ihrer Rohstoffe aus diesem Gebiet beziehen. Als Richtlinie gelten die vom Bundesamt für Landwirtschaft definierten Landwirtschaftlichen Zonengrenzen .

 Landwirtschaftliche Zonengrenzen
In welcher Bergzone liegt der Betrieb?

Wählen Sie Ihren Bereich:

Häufige Fragen

Sollen Gesuche bei mehreren Hilfswerken eingereicht werden, die sich für die Berggebiete einsetzen?

Nein. Es ist nicht sinnvoll, wenn mehrere gemeinnützige Organisationen einen Prüfungsaufwand für das gleiche Projekt betreiben. Deshalb sprechen sich die Patenschaft für Berggemeinden, die Coop Patenschaft für Berggebiete und die Schweizer Berghilfe bei Mehrfacheinreichungen untereinander ab, welche Organisation die Anfrage prüfen soll. Darüber hinaus macht es auch Sinn, bei Folgeinvestitionen oder Kostenüberschreitungen wieder auf die gleiche Organisation zuzugehen, da diese den jeweiligen Betrieb und die Vorgeschichte bereits kennt.

Besteht eine Einkommens- und Vermögenslimite für Gesuchsteller?

Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.

Wie hoch müssen die vom Gesuchsteller eingesetzten Eigenmittel sein?

Das finanzielle Engagement der Projektträgerschaft ist zwingend. Wie hoch der Eigenmittelbeitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Projekt sowie der betrieblichen Situation und finanziellen Ausgangslage der Projektträgerschaft ab.

Wie läuft der Prüfungsprozess bei der Schweizer Berghilfe ab?

Wenn ein Projekt konkret und grundsätzlich unterstützungswürdig ist, so müssen alle für die Beitragsprüfung erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Sobald diese der Geschäftsstelle komplett vorliegen, vereinbart der zuständige ehrenamtliche Experte einen Termin mit den Gesuchstellenden, um das Projekt vor Ort zu besprechen. Der Experte prüft das Vorhaben und stellt einen Antrag an das ebenfalls aus Ehrenamtlichen bestehende Entscheidungsgremium, den Projektausschuss. Der Projektausschuss entscheidet im Vier-Augen-Prinzip aufgrund der Empfehlung des Experten. Er ist jedoch in der Entscheidung frei.

Wie lange dauert es, bis ein Entscheid der Schweizer Berghilfe vorliegt?

Voraussetzungen sind, dass die Projektplanung fortgeschritten ist und der Schweizer Berghilfe alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen: Dann findet ein Besuch vor Ort statt. Der ehrenamtliche Experte oder die ehrenamtliche Expertin prüft das Projekt und stellt einen Antrag an den Projektausschuss. Dieses Gremium entscheidet final über eine allfällige Unterstützung. Es tagt einmal im Monat. Innert sechs bis acht Wochen nachdem das Dossier vollständig ist, liegt somit ein Entscheid vor.

Wie hoch fällt der Berghilfe-Beitrag aus?

Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.

Leistet die Schweizer Berghilfe auch eine Unterstützung in Form eines Darlehens?

Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.