Gewerbe
Die Berghilfe unterstützt Familienbetriebe, KMU und Genossenschaften, wenn die Mittel für die nötige Investition nicht reichen.
Die Berghilfe unterstützt Familienbetriebe, KMU und Genossenschaften, wenn die Mittel für die nötige Investition nicht reichen.
Zukunftsfähige Gewerbeprojekte stärken die Region als Produktionsstandort. Um in abgelegenen Gebieten Arbeitsplätze und Wertschöpfung zu schaffen, brauchen Unternehmen und Gewerbetreibende nebst Einfallsreichtum und Mut auch finanzielle Mittel. Wir unterstützen sie bei der Finanzierung von Gewerbeprojekten, damit vielversprechende Geschäftsideen in die Tat umgesetzt werden können. Solche Projekte
ermöglichen mindestens einer Person eine Existenzgrundlage im Berggebiet.
generieren eine Wertschöpfungswirkung in der Region.
schliessen mit einer erfolgversprechenden Idee eine Marktlücke.
steigern die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen aus dem Berggebiet.
sind regional gut verankert.
Projekte, die nicht von der Schweizer Berghilfe unterstützt werden können,
werden von Unternehmen mit 50 oder mehr Vollzeitangestellten realisiert.
werden von reinen Handelsbetrieben realisiert; ausgenommen sind Dorfläden.
betreffen das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe (ausser Holzwertschöpfungskette).
betreffen Handänderungen, das heisst Firmen- oder Immobilienkäufe (ausser Dorfläden).
schaffen Wohnraum.
werden von der öffentlichen Hand, z.B. von Gemeinden, umgesetzt.
führen Aufgaben der öffentlichen Hand aus.
haben eine Verbesserung des Freizeitangebots zum Ziel (z.B. Hallenbäder, Kletterhallen).
finanzieren Marketingaktivitäten (z.B. Werbung).
dienen der Erarbeitung von Konzepten.
zielen darauf ab, laufende Betriebskosten zu decken.
wurden bereits realisiert.
Kennen Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine Unterstützung? Diese gelten für alle Projekte.
Erfüllt Ihr Projekt die drei grundlegenden Voraussetzungen und die oben genannten Kriterien? Dann bereiten Sie Ihr Gesuch vor und reichen es online ein. Den Link finden Sie weiter unten.
Wenn ihr Gesuch der ersten Prüfung standhält, besucht Sie jemand aus unserem ehrenamtlichen Expertenteam vor Ort. Er oder sie prüft und beurteilt Ihr Projekt.
Der Projektausschuss diskutiert die Empfehlung der Expertin oder des Experten und entscheidet über die Unterstützung Ihres Projekts. Fällt der Entscheid positiv aus, wird Ihnen das Geld fristgerecht ausbezahlt.
Bitte bereiten Sie für eine Gesuchsstellung folgende Informationen vor:
Projektbeschrieb / Businessplan (zur Anregung: Fragenkatalog Businessplan)
Kosten des Projektes
Finanzierung des Projektes
Jahresrechnung
Speziell für Dorfläden: Fragebogen Dorfläden
Registrieren Sie sich auf unserer Plattform und reichen Sie das Gesuch mit den Unterlagen direkt online ein. So können wir abschätzen, ob wir auf Ihr Gesuch eintreten können.
Businesspläne haben das Ziel, die Geschäftsidee vorzustellen, um beispielsweise die Finanzierung zu sichern. Sie sind für die Schweizer Berghilfe eine wichtige Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Mit dem Businessplan beweisen Sie als Projektträger, dass Sie die Kompetenz besitzen, die geplante Geschäftstätigkeit erfolgreich umzusetzen. Der Businessplan klärt dabei umfassend zentrale Aspekte des Projekts und zeigt damit die Projektperspektiven für die nächsten drei bis fünf Jahre auf.
Bezüglich Form des Businessplan macht die Berghilfe keine Vorgaben. Im Fragenkatalog Businessplan haben wir Fragen zusammengestellt, die wir für zentral erachten und die Ihnen als Vorlage dienen können.
Falls Sie fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans benötigen, können wir Ihnen eine Fachkraft unserer Partnerorganisation Adlatus vermitteln.
Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.
Das finanzielle Engagement der Projektträgerschaft ist zwingend. Wie hoch der Eigenmittelbeitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Projekt sowie der betrieblichen Situation und finanziellen Ausgangslage der Projektträgerschaft ab.
Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.
Voraussetzungen sind, dass die Projektplanung fortgeschritten ist und der Schweizer Berghilfe alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen: Dann findet ein Besuch vor Ort statt. Der ehrenamtliche Experte oder die ehrenamtliche Expertin prüft das Projekt und stellt einen Antrag an den Projektausschuss. Dieses Gremium entscheidet final über eine allfällige Unterstützung. Es tagt einmal im Monat. Innert sechs bis acht Wochen nachdem das Dossier vollständig ist, liegt somit ein Entscheid vor.
Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.