Bäuerinnen und Bauern können im Berggebiet nur überleben, wenn sie anpassungsfähig sind. Oft sind kreative Ideen, viel Herzblut und eine grosse Portion Mut notwendig, um einen Betrieb umzustrukturieren oder gänzlich neu auszurichten.
Wir unterstützen zukunftsorientierte Landwirtschaftsprojekte von Einzelpersonen, Familien oder Gemeinschaften, um die Chancen für die Betriebe zu verbessern und die Wertschöpfung in ihren Regionen zu stärken.
Gute Chancen
Projekte mit guten Chancen auf Unterstützung
- steigern die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen.
- fördern die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen im Berggebiet.
- folgen einer klaren unternehmerischen Strategie.
- sind regional gut eingebettet.
- sind kostengünstige und arbeitserleichternde Ökonomiegebäude.
Geringe Chancen
Projekte mit geringen Chancen auf Unterstützung
- decken laufende Betriebskosten.
- wurden bereits realisiert.
- betreffen Betriebe, die nicht direktzahlungsberechtigt sind.
- schaffen nicht betriebsnotwendigen Wohnraum.
- betreffen Hofübernahmen sowie Liegenschafts- und Landkäufe auf dem freien Markt.
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Mit unserem kurzen Vorab-Check finden Sie heraus, ob Ihr Projekt die grundlegenden Kriterien erfüllt. So erfahren Sie gleich, wie Ihre Chancen um eine Projektunterstützung stehen.
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Erfüllt Ihr Projekt die grundlegenden Kriterien aus dem Vorab-Check? Dann steht einem Unterstützungsgesuch nichts mehr im Weg. Registrieren Sie sich auf gesuch.berghilfe.ch und füllen Sie das Gesuchsformular direkt online aus.

Hinweise und Dokumente
Die Berghilfe verlangt für Projekte landwirtschaftlicher Einzelbetriebe jeweils einen Betriebswirtschaftlichen Bericht, der von einer Drittperson - in der Regel von der Betriebsberatung - ausgefüllt wird.

Häufige Fragen
Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.
Nicht unterstützt werden ordentliche Ersatzanschaffung. In solchen Fällen wird an die Coop Patenschaft verwiesen. Geprüft werden nur ausgewählte Ersatzanschaffungen (Zugkraft, Ladewagen und Mäher, Maschinen der Innenwirtschaft) aufgrund eines Unfalls oder anderen ausserordentlichen Umständen. Ebenfalls geprüft werden Anschaffungen von Maschinen, welche dem Betrieb eine positive Entwicklung ermöglichen (Diversifikation, Wachstum oder überbetriebliche Nutzung).
Ja, die Schweizer Berghilfe kann bei ungeplanten Ausfällen eine Unterstützung prüfen.
Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.
Die Schweizer Berghilfe leistet grundsätzlich keine Unterstützung, wenn ein Projekt bereits beendet ist. Solche Projekte werden nur in Ausnahmefällen nach Abschluss geprüft, wenn eine erhebliche und unverschuldete Kostenüberschreitung vorliegt (z.B. bei höhere Gewalt)
Die Schweizer Berghilfe hilft privatwirtschaftlichen Initiativen im Berggebiet, die etwas bewegen und die Wertschöpfung steigern wollen. Wir unterstützen Klein- und Kleinstunternehmen, also solche mit weniger als 50 Vollzeitäquivalenten.
Businesspläne haben das Ziel, die Geschäftsidee vorzustellen, um beispielsweise die Finanzierung zu sichern. Sie sind für die Schweizer Berghilfe eine wichtige Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Mit dem Businessplan beweisen Sie als Projektträger, dass Sie die Kompetenz besitzen, die geplante Geschäftstätigkeit erfolgreich umzusetzen. Der Businessplan klärt dabei umfassend zentrale Aspekte des Projekts und zeigt damit die Projektperspektiven für die nächsten drei bis fünf Jahre auf.
Die Berghilfe verlangt für Projekte ab einem Investitionsvolumen von 75'000 Franken zwingend einen Businessplan, oder im Fall von landwirtschaftlichen Projekten einen Betriebsvoranschlag. Bezüglich Form des Businessplan macht die Berghilfe keine Vorgaben. Im Fragenkatalog Businessplan haben wir Fragen zusammengestellt, die wir für zentral erachten und die Ihnen als Vorlage dienen können.
Falls Sie fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans benötigen, können wir Ihnen eine Fachkraft unserer Partnerorganisation Adlatus vermitteln.
Der betriebswirtschaftliche Bericht ist ein Formular der Schweizer Berghilfe, welches von einer Fachperson mit Aussensicht – in der Regel von der landwirtschaftlichen Betriebsberatung – ausgefüllt werden muss. Die Beantwortung der Fragen, welche spezifisch die zu tätigende Investition innerhalb der Gesamtsituation Ihres Betriebes betreffen, ist eine unerlässliche Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens auf Ihrem Betrieb, da er auf einheitlichen, von der Berghilfe definierten Kriterien beruht.
Die Schweizer Berghilfe unterstützt ausschliesslich Investitionen in kostengünstigen, landwirtschaftlich betriebsnotwendigen Wohnraum.
Die Schweizer Berghilfe berichtet auf ihren Kommunikationskanälen über ausgewählte agrotouristische Projekte, die sie finanziell unterstützt hat. Darüber hinaus trägt sie jedoch nicht zu Marketing-, Kommunikations- und Distributionsmassnahmen bei und vermittelt auch keine Kunden an agrotouristische Angebote. Ansprechpartner für solche Anliegen ist Agrotourismus Schweiz: myfarm.ch/de/kontakt.
Nein. Es ist nicht sinnvoll, wenn mehrere gemeinnützige Organisationen einen Prüfungsaufwand für das gleiche Projekt betreiben. Deshalb sprechen sich die Patenschaft für Berggemeinden, die Coop Patenschaft für Berggebiete und die Schweizer Berghilfe bei Mehrfacheinreichungen untereinander ab, welche Organisation die Anfrage prüfen soll. Darüber hinaus macht es auch Sinn, bei Folgeinvestitionen oder Kostenüberschreitungen wieder auf die gleiche Organisation zuzugehen, da diese den jeweiligen Betrieb und die Vorgeschichte bereits kennt.
Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.