WLAN für Beherbergungsbetriebe

Die Schweizer Berghilfe unterstützt Beherbergungsbetriebe bei der Anschaffung und Erneuerung von WLAN.

Ein leistungsfähiger Internetzugang gewinnt insbesondere bei Übernachtungsgästen zunehmend an Bedeutung. Um auf dem Markt attraktiv zu bleiben, müssen Beherbergungsbetriebe entsprechend über ein gutes WLAN verfügen.

Um Kleinst- und Kleinbetriebe der Beherbergungsbranche bei der Anschaffung oder Erweiterung eines leistungsfähigen WLANs zu unterstützen, übernimmt die Schweizer Berghilfe 50 Prozent der Kosten bis maximal CHF 10 000.–.

Die Schweizer Berghilfe wird bei der Gesuchsprüfung durch die Partnerin GastroSuisse unterstützt.

Haben Sie Fragen?
 Margrith Bertini, Berghilfe Mitarbeiterin
Margrith Bertini

Kriterien

Unterstützt werden die Anschaffung eines neuen WLANs sowie die Optimierung oder Erweiterung eines bestehenden WLANs.

Damit das Gesuch geprüft werden kann, muss bereits eine Rechnung des WLANs vorliegen. Es können WLAN-Investitionen rückwirkend um ein Jahr (Rechnungsdatum) geltend gemacht werden. Es werden nur unterstützungsfähige Kosten ab einem Mindestbetrag von CHF 1000.– exkl. MWST berücksichtigt.

GastroSuisse
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. GastroSuisse vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen des Gastgewerbes, pflegt den Dialog mit Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit, fördert das Image der Branche und engagiert sich in der Berufsbildung.
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Unterstützte Betriebe

Unterstützungsfähig sind Hotels, Pensionen, Restaurants mit Beherbergungsangebot und Campingplätze, die

  • in den Bergzonen 2, 3, 4 oder im Sömmerungsgebiet liegen,
  • weniger als eine 4-Sterne-Klassifikation,
  • weniger als 50 Zimmer und
  • mindestens ein bis maximal 49 Vollzeitäquivalente haben.
In welcher Bergzone liegt der Betrieb?

Ausgeschlossene Betriebe

Kein Anrecht auf Unterstützung besteht unter anderem, wenn

  • der Betrieb nur im Winter geöffnet ist.
  • der Betrieb eine Gruppenunterkunft, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus ist.
  • der Betrieb eine Berghütte im Eigentum einer national tätigen Organisation ist.

Wie kann ich von der Unterstützung profitieren?

1

Vorab-Check

Führen Sie den Vorab-Check durch. Damit wird ermittelt, ob Ihr Betrieb grundsätzlich in den Unterstützungsbereich fällt. Wenn die grundlegenden Kriterien erfüllt sind, werden Sie auf die Seite der Online-Gesuchstellung weitergeleitet.

2

Gesucheinreichung

Füllen Sie das Gesuch online vollständig und wahrheitsgetreu aus, laden Sie die erforderlichen Dokumente (Jahresrechnung Ihres Betriebs und Rechnung des WLANs) hoch und senden Sie das Gesuch ab.

3

Gesuchprüfung

Ihr Gesuch wird von der Geschäftsstelle der Schweizer Berghilfe in Zusammenarbeit mit GastroSuisse geprüft. GastroSuisse hat dabei Einsicht in Ihre Unterlagen. Wir behalten uns vor, weitere Unterlagen für die Prüfung des Gesuchs zu verlangen, oder im Zweifelsfall den WLAN-Lieferanten zu kontaktieren. Über den Entscheid werden Sie postalisch informiert.

Führen Sie einen Beherbergungsbetrieb welcher die obigen Kriterien erfüllt? Haben Sie in ein WLAN investiert? Dann füllen Sie den Vorab-Check aus und reichen Sie danach ein Gesuch ein.

Häufige Fragen

Leistet die Schweizer Berghilfe auch Unterstützung an laufende WLAN-Kosten?

Die Unterstützung beschränkt sich auf einmalige Investitionen in ein WLAN, z.B. eine Neuanschaffung, Erneuerung oder Erweiterung des WLANs. Es werden keine laufenden Kosten wie Support, Serviceverträge oder Lizenzen mitfinanziert.

Leistet die Schweizer Berghilfe Unterstützung in Fällen ungenügender Grundversorgung im Fernmeldebereich?

Nein, weil die Berghilfe grundsätzlich keine Unterstützung an staatliche Aufgabenbereiche leistet. Die Grundversorgung im Fernmeldebereich beträgt für den Internetzugang 10/1 Mbit/s als eine minimale Übertragungsrate. Die Grundversorgungskonzession verpflichtet die Swisscom diese Leistung für jeden Anschluss zu erbringen.

Ich habe mehr als CHF 20'000.– in die WLAN-Infrastruktur investiert. Kann ich trotzdem ein Gesuch für WLAN-Unterstützung einreichen?

Ja, der maximale Unterstützungsbeitrag ist aber auf CHF 10'000.– begrenzt.

Wird auch ein öffentliches WLAN unterstützt?

Die Berghilfe unterstützt nur Investitionskosten in die WLAN-Infrastruktur für Gäste eines Beherbergungsbetriebs. WLAN für die breite Öffentlichkeit wird nicht berücksichtigt.

Ich habe vor kurzem Unterstützung von der Berghilfe erhalten. Bin ich dennoch beitragsberechtigt?

Ja, vorausgesetzt die Investitionen in das WLAN waren nicht Teil des bereits unterstützten Projekts.

Können auch kleinere Investitionen berücksichtigt werden?

Es werden nur unterstützungsfähige Kosten ab einem Mindestbeitrag von CHF 1'000.- exkl. MWST berücksichtigt. Unterstützungsfähig sind grundsätzlich einmalige Investitionskosten für WLAN-Infrastruktur, z.B. eine Neuanschaffung, Erneuerung oder Erweiterung des WLANs. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie die Schweizer Berghilfe kontaktieren.

Welche Informationen erhält GastroSuisse?

GastroSuisse erhält Einsicht in Ihre Unterlagen, ist im Rahmen einer rechtlich verbindlichen Vertraulichkeitsvereinbarung aber dazu verpflichtet, diese weder weiterzugeben noch für andere Zwecke zu nutzen. Selbstverständlich werden alle Daten vertraulich behandelt.