WLAN für Hotels und Gastrobetriebe

Die Schweizer Berghilfe unterstützt Gasthäuser, Hotels, Campings oder Restaurants im Berggebiet bei der Anschaffung und Erneuerung von WLAN.

Ein leistungsfähiger Internetzugang ist für Gäste von Hotels und Restaurants wichtig geworden. Um auf dem Markt attraktiv zu bleiben, müssen Gastro- und Beherbergungsbetriebe entsprechend über ein gutes WLAN verfügen.

Um diese Betriebe bei der Anschaffung oder Erweiterung eines leistungsfähigen WLANs zu unterstützen, übernimmt die Schweizer Berghilfe 50 Prozent der Kosten bis maximal CHF 10 000.–. Unterstützt werden die Anschaffung eines neuen WLANs sowie die Optimierung oder Erweiterung eines bestehenden WLANs in oder am Betriebsgebäude.

Die Schweizer Berghilfe wird bei der Gesuchsprüfung durch die Partnerin GastroSuisse unterstützt.

Haben Sie Fragen?

 Margrith Bertini, Berghilfe Mitarbeiterin

Margrith Blum

Voraussetzungen für eine Unterstützung

  • Es muss bereits eine Rechnung der WLAN-Investition vorliegen.
  • Die Investitionskosten müssen mindestens CHF 1000.– exkl. MwSt. betragen.
  • Der Betrieb darf höchstens eine 3 Sterne Superior Klassifikation haben.
  • Sofern es sich um einen Übernachtungsbetrieb handelt, darf er nicht über mehr als 49 Zimmer verfügen.

Unsere drei grundlegenden Kriterien für eine Unterstützung

Neben den obigen Kriterien gelten im WLAN-Programm wie bei allen unseren unterstützten Projekten drei Hauptkriterien:

  • Ihr Betrieb liegt in der Bergzone 2, 3, 4 oder im Sömmerungsgebiet.
  • Ihr Betrieb ist privatwirtschaftlich geführt und nicht im Aufgabenbereich der öffentlichen Hand tätig.
  • Ihr Betrieb ist ein Klein- oder Kleinstunternehmen mit mindestens einer und maximal 49 Vollzeitstellen.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb die drei grundsätzlichen Kriterien für eine Unterstützung erfüllt: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Betriebe oder Projekte ohne Chancen auf Unterstützung...

- sind nur im Winter geöffnet.
- sind eine Gruppenunterkunft, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus.
- sind Berghütten im Eigentum einer national tätigen Organisation.
- planen Anschlüsse, die die Grundversorgung im Fernmeldebereich betreffen.

Wie läuft die Gesuchsstellung ab?

1 : Unterlagen vorbereiten

Erfüllt Ihr Projekt die oben genannten Kriterien? Dann bereiten Sie die geforderten Unterlagen vor, am besten bereits in digitaler Form. Bei Unsicherheiten: Melden Sie sich telefonisch oder per Mail.

2 : Gesuch einreichen

Füllen Sie das Gesuch online vollständig und wahrheitsgetreu aus, laden Sie die erforderlichen Dokumente (Jahresrechnung Ihres Betriebs und Rechnung der WLAN-Investition) hoch und senden Sie das Gesuch ab.

3 : Gesuchprüfung

Ihr Gesuch wird von der Geschäftsstelle der Schweizer Berghilfe in Zusammenarbeit mit GastroSuisse geprüft. GastroSuisse hat dabei Einsicht in Ihre Unterlagen. Wir behalten uns vor, weitere Unterlagen für die Prüfung des Gesuchs zu verlangen, oder im Zweifelsfall den WLAN-Lieferanten zu kontaktieren. Über den Entscheid werden Sie postalisch informiert.

Registrieren Sie sich auf unserer Plattform und reichen Sie Ihr Gesuch mit den Unterlagen direkt online ein.

Häufige Fragen

Leistet die Schweizer Berghilfe auch Unterstützung an laufende WLAN-Kosten?

Die Unterstützung beschränkt sich auf einmalige Investitionen in ein WLAN, z.B. eine Neuanschaffung, Erneuerung oder Erweiterung des WLANs. Es werden keine laufenden Kosten wie Support, Serviceverträge oder Lizenzen mitfinanziert.

Leistet die Schweizer Berghilfe Unterstützung in Fällen ungenügender Grundversorgung im Fernmeldebereich?

Nein, weil die Berghilfe grundsätzlich keine Unterstützung an staatliche Aufgabenbereiche leistet. Die Grundversorgung im Fernmeldebereich beträgt für den Internetzugang 10/1 Mbit/s oder 80/8 Mbit/s. Die Grundversorgungskonzession verpflichtet die Swisscom diese Leistung für jeden Anschluss zu erbringen.

Ich habe mehr als CHF 20'000.– in die WLAN-Infrastruktur investiert. Kann ich trotzdem ein Gesuch für WLAN-Unterstützung einreichen?

Ja, der maximale Unterstützungsbeitrag ist aber auf CHF 10'000.– begrenzt.

Wird auch ein öffentliches WLAN unterstützt?

Die Berghilfe unterstützt nur Investitionskosten in die WLAN-Infrastruktur für Gäste eines Beherbergungsbetriebs. WLAN für die breite Öffentlichkeit wird nicht berücksichtigt.

Ich habe vor kurzem Unterstützung von der Berghilfe erhalten. Bin ich dennoch beitragsberechtigt?

Ja, vorausgesetzt die Investitionen in das WLAN waren nicht Teil des bereits unterstützten Projekts.

Können auch kleinere Investitionen berücksichtigt werden?

Es werden nur unterstützungsfähige Kosten ab einem Mindestbeitrag von CHF 1'000.- exkl. MWST berücksichtigt. Unterstützungsfähig sind grundsätzlich einmalige Investitionskosten für WLAN-Infrastruktur, z.B. eine Neuanschaffung, Erneuerung oder Erweiterung des WLANs. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie die Schweizer Berghilfe kontaktieren.

Welche Informationen erhält GastroSuisse?

GastroSuisse erhält Einsicht in Ihre Unterlagen, ist im Rahmen einer rechtlich verbindlichen Vertraulichkeitsvereinbarung aber dazu verpflichtet, diese weder weiterzugeben noch für andere Zwecke zu nutzen. Selbstverständlich werden alle Daten vertraulich behandelt.