Häufige Fragen

Fragen und Antworten rund ums Spenden, die Gesuchstellung und die Schweizer Berghilfe allgemein.

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Ich wohne im Ausland und möchte spenden. Wie gehe ich vor?

Am schnellsten und bequemsten ist die Online-Spende mit Kredit- und Postkarte auf unserer Website. Alternativ können Sie eine Banküberweisung auf unser Post-Konto machen. Wichtig ist, für Zahlungen aus europäischen Ländern die SWIFT/BIC-Nummer sowie die IBAN-Nummer anzugeben.

Schweizer Berghilfe, 8134 Adliswil, Schweiz
Postfinance, Bern, Schweiz
SWIFT/BIC-Nummer: POFICHBEXXX
IBAN: CH44 0900 0000 8003 2443 2

Zahlungen werden in allen Währungen entgegengenommen und automatisch in Schweizer Franken gewechselt.

Wie hoch fällt der Berghilfe-Beitrag aus?

Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.

Ich möchte regelmässig spenden – wie gehe ich am besten vor?

Wenn Sie vorhaben, regelmässig eine Spende zu überweisen, empfehlen wir das Lastschriftverfahren (Bank) bzw. den Debit-Direct-Auftrag (Post). Dies verursacht uns einen minimalen Administrations- und Spesenaufwand. Das LSV-Formular können Sie direkt herunterladen oder bestellen. Füllen Sie einfach das Formular aus und schicken Sie es uns unterschrieben per Post zu. Der Auftrag kann jederzeit widerrufen werden.

In welchen Fällen werden landwirtschaftliche Betriebe für Maschineninvestitionen unterstützt?

Nicht unterstützt werden ordentliche Ersatzanschaffung. In solchen Fällen wird an die Coop Patenschaft verwiesen. Geprüft werden nur ausgewählte Ersatzanschaffungen (Zugkraft, Ladewagen und Mäher, Maschinen der Innenwirtschaft) aufgrund eines Unfalls oder anderen ausserordentlichen Umständen. Ebenfalls geprüft werden Anschaffungen von Maschinen, welche dem Betrieb eine positive Entwicklung ermöglichen (Diversifikation, Wachstum oder überbetriebliche Nutzung).

Erhalte ich eine schriftliche Verdankung meiner Spende?

Die Schweizer Berghilfe verdankt grundsätzlich alle Spenden ab 50 Franken. Falls Sie keine schriftliche Verdankung Ihrer Spende wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wenn Sie online spenden, können Sie direkt im Spendenformular angeben, ob Sie eine Verdankung wünschen oder nicht. So oder so erhalten Sie von uns jeweils im Januar eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung.

Die Schweizer Berghilfe verfügt über ein ansehnliches Vermögen. Wieso wird dieses Geld nicht sofort Unterstützungsprojekten zugeführt?

Spenden und nicht für Fonds bestimmte Nachlasserträge werden innert weniger Monate für die Leistungserbringung eingesetzt. Vom Gesamtkapital entfällt fast die Hälfte auf Nutzniessungs- und zweckbestimmte Fonds. Deren Kapital kann nicht bzw. nur langfristig zur Projektfinanzierung verwendet werden. Die Wirkungskraft der Fonds entsteht aus einem langfristig optimierten Anlageertrag – nur so können wir unserer Verpflichtung der kontinuierlichen Projektunterstützung nachkommen. Die Wertschwankungsreserven sind notwendig, um auch in Jahren schwacher Finanzmärkte der Zweckbestimmung dieser Fonds nachzukommen.

Das frei verfügbare Kapital deckt als strategische Reserve ungefähr einen durchschnittlichen Jahresaufwand. Dies ist erforderlich, da unser Geschäftsmodell auf der uneingeschränkten Befriedigung der Marktnachfrage für Unterstützungsleistungen basiert.

Wie kann ich als Spenderin oder Spender dazu beitragen, dass möglichst wenig Administrationskosten bei der Verarbeitung meiner Spende entstehen?

Sie helfen uns, Administrationskosten zu vermeiden, indem Sie grössere Beträge auf einmal spenden statt wiederholt mehrere kleine Beträge. Denn für jede Spende muss die Schweizer Berghilfe Spesen entrichten. In der Summe resultiert aus den vielen Transaktionen ein wesentlicher Betrag, den wir lieber für unsere Unterstützungsleistungen einsetzen würden.

Am wenigsten Kosten fallen an, wenn Sie Ihre Spende mit dem Einzahlungsschein überweisen, den Sie beispielsweise mit dem Berghilfe Magazin oder mit unserem Spenden-Mailing per Post nach Hause erhalten. Spenden mit Einzahlungsschein können von uns elektronisch verarbeitet werden, was nicht nur zeitsparend und sicher, sondern eben auch kostengünstig ist. Sie können jederzeit einen Einzahlungsschein auf Ihren Namen bei uns bestellen.

Ich benötige vorübergehend einen Betriebshelfer, da ich infolge Unfall/Krankheit einige Zeit arbeitsunfähig bin. Kann ich bei der Schweizer Berghilfe um Unterstützung anfragen?

Ja, die Schweizer Berghilfe kann bei ungeplanten Ausfällen eine Unterstützung prüfen.

Ich möchte der Bergbevölkerung gerne Kleider, Spielsachen, Lebensmittel oder andere Sachgeschenke spenden. Wie gehe ich vor?

Die Schweizer Berghilfe nimmt selber keine Kleider- oder Sachspenden an und vermittelt auch keine solchen, da unsere Organisation nicht für das Annehmen, Lagern, Sortieren und Verteilen eingerichtet ist.

Für Sachspenden wenden Sie sich am besten an Hilfsorganisationen, die speziell dafür eingerichtet sind, wie etwa folgende:

Besteht eine Einkommens- und Vermögenslimite für Gesuchsteller?

Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.

Warum wird mir das «Berghilfe Magazin» zugeschickt?

Alle unsere Spenderinnen und Spender sowie alle unsere Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erhalten per Post viermal jährlich kostenlos unser «Berghilfe Magazin», das Einblick in unsere Projekte und das Leben in den Bergen gewährt. Wenn Sie das Magazin nicht mehr erhalten wollen, können Sie es einfach abbestellen. Das Berghilfe Magazin (ehemals «Echo») steht zudem allen Besuchern unserer Website als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

Wie läuft der Prüfungsprozess bei der Schweizer Berghilfe ab?

Wenn ein Projekt konkret und grundsätzlich unterstützungswürdig ist, so müssen alle für die Beitragsprüfung erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Sobald diese der Geschäftsstelle komplett vorliegen, vereinbart der zuständige ehrenamtliche Experte einen Termin mit den Gesuchstellenden, um das Projekt vor Ort zu besprechen. Der Experte prüft das Vorhaben und stellt einen Antrag an das ebenfalls aus Ehrenamtlichen bestehende Entscheidungsgremium, den Projektausschuss. Der Projektausschuss entscheidet im Vier-Augen-Prinzip aufgrund der Empfehlung des Experten. Er ist jedoch in der Entscheidung frei.

Wie hoch müssen die vom Gesuchsteller eingesetzten Eigenmittel sein?

Das finanzielle Engagement der Projektträgerschaft ist zwingend. Wie hoch der Eigenmittelbeitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Projekt sowie der betrieblichen Situation und finanziellen Ausgangslage der Projektträgerschaft ab.

Warum verlangt die Schweizer Berghilfe einen Businessplan?

Businesspläne haben das Ziel, die Geschäftsidee vorzustellen, um beispielsweise die Finanzierung zu sichern. Sie sind für die Schweizer Berghilfe eine wichtige Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Mit dem Businessplan beweisen Sie als Projektträger, dass Sie die Kompetenz besitzen, die geplante Geschäftstätigkeit erfolgreich umzusetzen. Der Businessplan klärt dabei umfassend zentrale Aspekte des Projekts und zeigt damit die Projektperspektiven für die nächsten drei bis fünf Jahre auf.

Bezüglich Form des Businessplan macht die Berghilfe keine Vorgaben. Im Fragenkatalog Businessplan haben wir Fragen zusammengestellt, die wir für zentral erachten und die Ihnen als Vorlage dienen können.

Falls Sie fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans benötigen, können wir Ihnen eine Fachkraft unserer Partnerorganisation Adlatus vermitteln.

Warum braucht es bei einem landwirtschaftlichen Projekt einen betriebswirtschaftlichen Bericht?

Der betriebswirtschaftliche Bericht ist ein Formular der Schweizer Berghilfe, welches von einer Fachperson mit Aussensicht – in der Regel von der landwirtschaftlichen Betriebsberatung – ausgefüllt werden muss. Die Beantwortung der Fragen, welche spezifisch die zu tätigende Investition innerhalb der Gesamtsituation Ihres Betriebes betreffen, ist eine unerlässliche Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens auf Ihrem Betrieb, da er auf einheitlichen, von der Berghilfe definierten Kriterien beruht.

Unterstützt die Schweizer Berghilfe Wohnbauprojekte?

Die Schweizer Berghilfe unterstützt ausschliesslich Investitionen in kostengünstigen, landwirtschaftlich betriebsnotwendigen Wohnraum.

Unterstützt die Schweizer Berghilfe bei der Vermarktung agrotouristischer Angebote?

Die Schweizer Berghilfe berichtet auf ihren Kommunikationskanälen über ausgewählte agrotouristische Projekte, die sie finanziell unterstützt hat. Darüber hinaus trägt sie jedoch nicht zu Marketing-, Kommunikations- und Distributionsmassnahmen bei und vermittelt auch keine Kunden an agrotouristische Angebote. Ansprechpartner für solche Anliegen ist Agrotourismus Schweiz: myfarm.ch/de/kontakt.

Überweisung per Online-Banking: Welche Kontonummer muss ich benutzen?

Mit einem elektronischen Auftrag an Ihre Bank oder die Post können Sie flexibel und schnell spenden oder einen Dauerauftrag eröffnen. Für die Überweisung per Online-Banking geben Sie einfach unsere IBAN an: CH44 0900 0000 8003 2443 2.

Sollen Gesuche bei mehreren Hilfswerken eingereicht werden, die sich für die Berggebiete einsetzen?

Nein. Es ist nicht sinnvoll, wenn mehrere gemeinnützige Organisationen einen Prüfungsaufwand für das gleiche Projekt betreiben. Deshalb sprechen sich die Patenschaft für Berggemeinden, die Coop Patenschaft für Berggebiete und die Schweizer Berghilfe bei Mehrfacheinreichungen untereinander ab, welche Organisation die Anfrage prüfen soll. Darüber hinaus macht es auch Sinn, bei Folgeinvestitionen oder Kostenüberschreitungen wieder auf die gleiche Organisation zuzugehen, da diese den jeweiligen Betrieb und die Vorgeschichte bereits kennt.

Muss teure Werbung sein?

Für uns ist die Präsenz in der Presse wichtig und sinnvoll. Um unsere Unterstützung für die Bergbevölkerung weiterhin sicherstellen zu können, wollen wir auch neue Spender ansprechen, die die Schweizer Berghilfe bisher nicht kennen. Werbung muss aber nicht teuer sein, denn zahlreiche Medien publizieren die Inserate gerne und kostenlos als sogenannte «Füller». Das heisst: Die Anzeigen erscheinen in der Regel dann, wenn eine Zeitung oder Zeitschrift einen Inserateplatz nicht verkaufen konnte und ihn füllen muss. Andere Medien wiederum gewähren uns als ZEWO-zertifizierte Organisation einen deutlich reduzierten Anzeigentarif.

Leistet die Schweizer Berghilfe Unterstützung in Fällen ungenügender Grundversorgung im Fernmeldebereich?

Nein, weil die Berghilfe grundsätzlich keine Unterstützung an staatliche Aufgabenbereiche leistet. Die Grundversorgung im Fernmeldebereich beträgt für den Internetzugang 10/1 Mbit/s oder 80/8 Mbit/s. Die Grundversorgungskonzession verpflichtet die Swisscom diese Leistung für jeden Anschluss zu erbringen.

Leistet die Schweizer Berghilfe auch eine Unterstützung in Form eines Darlehens?

Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.

Kommt das gespendete Geld auch wirklich vollumfänglich der Bergbevölkerung zugute?

Die Schweizer Berghilfe ist mit dem ZEWO-Gütesiegel ausgezeichnet. Dieses Siegel steht für einen verantwortungsbewussten und wirkungsvollen Umgang mit Spendengeldern. Die Schweizer Berghilfe arbeitet kostensparend. Nur die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind angestellt. Stiftungsrat und Experten, die ein grosses Pensum bewältigen, arbeiten ehrenamtlich. So erreichen wir, dass 87% der Spendegelder direkt den Projekten im Berggebiet zugute kommen. Der Durchschnitt bei ZEWO-zertifizierten Stiftungen beträgt 81%. Unsere Experten stehen auch dafür ein, dass die Unterstützung denen zuteil wird, die sie wirklich benötigen. Zu diesem Zweck wird jedes Projekt im Detail geprüft.

Kann ich meine Spende an die Schweizer Berghilfe bei den Steuern abziehen?

Ja. Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel, wie etwa die Schweizer Berghilfe, können sowohl bei der direkten Bundessteuer, als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern in Abzug gebracht werden. Wir schicken grundsätzlich allen Spenderinnen und Spendern jeweils im Januar die Spendenbescheinigung des Vorjahres per Post zu.

Leistet die Schweizer Berghilfe auch Unterstützung an laufende WLAN-Kosten?

Die Unterstützung beschränkt sich auf einmalige Investitionen in ein WLAN, z.B. eine Neuanschaffung, Erneuerung oder Erweiterung des WLANs. Es werden keine laufenden Kosten wie Support, Serviceverträge oder Lizenzen mitfinanziert.

Ich habe mehr als CHF 20'000.– in die WLAN-Infrastruktur investiert. Kann ich trotzdem ein Gesuch für WLAN-Unterstützung einreichen?

Ja, der maximale Unterstützungsbeitrag ist aber auf CHF 10'000.– begrenzt.

Wird auch ein öffentliches WLAN unterstützt?

Die Berghilfe unterstützt nur Investitionskosten in die WLAN-Infrastruktur für Gäste eines Beherbergungsbetriebs. WLAN für die breite Öffentlichkeit wird nicht berücksichtigt.

Ich habe vor kurzem Unterstützung von der Berghilfe erhalten. Bin ich dennoch beitragsberechtigt?

Ja, vorausgesetzt die Investitionen in das WLAN waren nicht Teil des bereits unterstützten Projekts.

Können auch kleinere Investitionen berücksichtigt werden?

Es werden nur unterstützungsfähige Kosten ab einem Mindestbeitrag von CHF 1'000.- exkl. MWST berücksichtigt. Unterstützungsfähig sind grundsätzlich einmalige Investitionskosten für WLAN-Infrastruktur, z.B. eine Neuanschaffung, Erneuerung oder Erweiterung des WLANs. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie die Schweizer Berghilfe kontaktieren.

Welche Informationen erhält GastroSuisse?

GastroSuisse erhält Einsicht in Ihre Unterlagen, ist im Rahmen einer rechtlich verbindlichen Vertraulichkeitsvereinbarung aber dazu verpflichtet, diese weder weiterzugeben noch für andere Zwecke zu nutzen. Selbstverständlich werden alle Daten vertraulich behandelt.

Weshalb verwendet die Schweizer Berghilfe unterschiedliche Kontonummern?

Für eine transparente Nachvollziehbarkeit der Einzahlungen verwendet die Schweizer Berghilfe bei Spendensammlungen die unten aufgelisteten Kontonummern:

  • CH44 0900 0000 8003 2443 2 (für Einzahlungsscheine mit Referenznummer)

Diese Konten werden für Einzahlungen bei Streuwürfen eingesetzt:

  • CH37 0900 0000 8811 1100 8
  • CH11 0900 0000 1551 2710 1
  • CH84 0900 0000 1551 2695 1
  • CH93 0900 0000 1551 2717 7

Wie lange dauert es, bis ein Entscheid der Schweizer Berghilfe vorliegt?

Voraussetzungen sind, dass die Projektplanung fortgeschritten ist und der Schweizer Berghilfe alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen: Dann findet ein Besuch vor Ort statt. Der ehrenamtliche Experte oder die ehrenamtliche Expertin prüft das Projekt und stellt einen Antrag an den Projektausschuss. Dieses Gremium entscheidet final über eine allfällige Unterstützung. Es tagt einmal im Monat. Innert sechs bis acht Wochen nachdem das Dossier vollständig ist, liegt somit ein Entscheid vor.

​Was ist der Unterschied zwischen der Steuerveranlagung und der Steuererklärung?

Die Steuererklärung ist das Formular, welches Sie jährlich von Ihrem Wohnkanton erhalten. Dieses füllen Sie mit den relevanten Informationen zu Ihrer Einkommens- und Vermögenslage aus.

Die Steuerveranlagung wird auch definitive Veranlagungsverfügung genannt. Die Steuerveranlagung erhalten Sie gemeinsam mit der Schlussabrechnung von der Steuerverwaltung. Darin wird der Entscheid der Behörden (Gemeinde/Kanton/Bund) über die Einkommens- und Vermögensbesteuerung festgehalten.

Für die Prüfung des Gesuchs benötigen wir die ausgefüllte Steuererklärung und die aktuelle Steuerveranlagung. Bei Bedarf können Sie die aktuelle Steuerveranlagung auch bei der Gemeinde anfragen.

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 Véronique Höhner
Véronique Hoener