Erbschaft, Legat und Fonds

Zukunft vermachen mit einer Erbschaft, einem Legat oder einem Fonds zugunsten der Schweizer Bergbevölkerung.

Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun? Wenn Ihnen die Zukunft unserer Berggebiete am Herzen liegt, haben Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie die Bergbevölkerung berücksichtigen können. Sie können über ein Testament die Schweizer Berghilfe als Teil der Erbengemeinschaft oder in einem Legat berücksichtigen. Oder Sie richten einen Fonds bei uns ein.

Haben Sie Fragen?

Markus Rohner

Testamentvorlage erstellen

Ein Testament ermöglicht es Ihnen zu entscheiden, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll, um Ihre Werte weiterleben zu lassen. Dabei können Sie die Schweizer Berghilfe in einer Erbschaft oder einem Legat berücksichtigen. Ohne Testament wird Ihr Nachlass gemäss den Vorgaben des Gesetzes verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt Ihr gesamter Nachlass an den Staat.

Mit unserem Tool können Sie einfach ihre persönliche Testamentvorlage erstellen. Dabei gilt es zwei wichtige Dinge zu beachten:

  • Damit Ihr Testament rechtlich gültig ist, muss die Vorlage von Hand abgeschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterzeichnet werden.

  • Hinterlegen Sie Ihr Testament bei der zuständigen Gemeinde oder bei einem Notar.

Nachlass regeln

Verfassen Sie Schritt für Schritt in wenigen Minuten ihre Testamentvorlage online.
Hier Vorlage erstellen

Erbgenmeinschaft oder Legat?

Möchten Sie sich etwas vertiefter mit den rechtlichen Aspekten des Testaments auseinandersetzen? Interessieren Sie sich für die detaillierten, rechtlichen Unterschiede zwischen Erbengemeinschaft und Legat? Erfahren Sie mehr darüber in unserem ausführlichen Testament-Ratgeber.

Fonds

Sie können bei der Schweizer Berghilfe einen eigenen Fonds gründen. Dieser trägt Ihren Namen, erhält einen bestimmten Zweck zugewiesen und wird von uns verwaltet. Ein Fonds ist weitgehend mit einer Stiftung vergleichbar. Erfahren Sie mehr darüber in unserer Infobroschüre.

 Der Weiler Eggberge oberhalb von Altdorf/UR