Erbschaft und Legat
Zukunft vermachen mit einer Erbschaft oder einem Legat zugunsten der Schweizer Bergbevölkerung.
Zukunft vermachen mit einer Erbschaft oder einem Legat zugunsten der Schweizer Bergbevölkerung.
Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun. Wenn Ihnen die Zukunft unserer Berggebiete und Bergbevölkerung am Herzen liegt, haben Sie zwei Möglichkeiten, wie Sie die Schweizer Berghilfe über Ihr Leben hinaus berücksichtigen können.
Um die Schweizer Berghilfe zu berücksichtigen, braucht es ein rechtsgültiges Testament. Sie können der Schweizer Berghilfe ein Legat oder eine Erbschaft vermachen. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Testament-Ratgeber.
Sie können bei der Schweizer Berghilfe einen eigenen Fonds gründen. Dieser trägt Ihren Namen, erhält einen bestimmten Zweck zugewiesen und wird von uns verwaltet. Ein Fonds ist weitgehend mit einer Stiftung vergleichbar. Erfahren Sie mehr darüber in unserer Info-Broschüre.