Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes. Wenn Ihnen die Zukunft unserer Berggebiete und Bergbevölkerung am Herzen liegt, haben Sie drei Möglichkeiten, wie Sie die Schweizer Berghilfe über Ihr Leben hinaus berücksichtigen können.
Testament
Um die Schweizer Berghilfe zu berücksichtigen, braucht es ein rechtsgültiges Testament. Sie können der Schweizer Berghilfe ein Legat oder eine Erbschaft vermachen. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Testament-Ratgeber.
Versicherung
Eine andere Möglichkeit bietet ein Versicherungslegat. Bei einigen Versicherungsarten ist die Begünstigung frei wählbar. Sie können bei Ablauf der Versicherung, beziehungsweise im Todesfall, die Schweizer Berghilfe als Begünstigte einsetzen. Diese Lösung erlaubt Ihnen, wertvolle Unterstützung zu leisten, ohne Ihr Vermögen anzutasten. Erfahren Sie mehr darüber in unserer Info-Broschüre.
Fonds
Sie können bei der Schweizer Berghilfe einen eigenen Fonds gründen. Dieser trägt Ihren Namen, erhält einen bestimmten Zweck zugewiesen und wird von uns verwaltet. Ein Fonds ist weitgehend mit einer Stiftung vergleichbar. Erfahren Sie mehr darüber in unserer Info-Broschüre.