Landwirtschaft

Die Schweizer Berghilfe unterstützt Bergbäuerinnen und Bergbauern dabei, ihre landwirtschaftliche Produktion und Verarbeitung fit für die Zukunft zu machen.

Unterstützung für Landwirtschaftsprojekte

Von Bäuerinnen und Bauern im Berggebiet sind oft kreative Ideen, viel Herzblut und eine grosse Portion Mut gefragt, um einen Betrieb zukunftsgerichtet anzupassen oder gänzlich neu auszurichten.

Wir unterstützen Landwirtschaftsprojekte von Einzelpersonen, Familien oder Gemeinschaften. Solche Projekte

  • tragen zu einer hohen, regionalen Wertschöpfung bei.
  • fördern die Nutzung und Verarbeitung von Rohstoffen aus dem Berggebiet.
  • schaffen oder erhalten Arbeitsplätze.
  • folgen einer klaren unternehmerischen Strategie.
  • sind regional gut verankert


Projekte ohne Chancen auf Unterstützung

Projekte, die nicht von der Schweizer Berghilfe unterstützt werden können,

  • wurden bereits realisiert.
  • sind Liegenschafts- oder Landkäufe ohne vorherige Pacht.
  • betreffen Hofübernahmen innerhalb der Familie.
  • betreffen Betriebe, die nicht direktzahlungsberechtigt sind.
  • schaffen nicht betriebsnotwendigen Wohnraum (z.B. für Vermietung an Dritte).
  • sind vorsorgliche Maschinen-Ersatzanschaffungen.
  • decken laufende Betriebskosten oder Schulden.

Kennen Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine Unterstützung? Diese gelten für alle Projekte.

Wie läuft die Gesuchsstellung ab?

1 : Gesuch stellen

Erfüllt Ihr Projekt die drei grundlegenden Voraussetzungen und die oben genannten Kriterien? Dann bereiten Sie Ihr Gesuch vor und reichen es online ein. Den Link finden Sie weiter unten.

2 : Prüfung vor Ort

Wenn ihr Gesuch der ersten Prüfung standhält, besucht Sie jemand aus unserem ehrenamtlichen Expertenteam vor Ort. Er oder sie prüft und beurteilt Ihr Projekt.

3 : Entscheid

Der Projektausschuss diskutiert die Empfehlung der Expertin oder des Experten und entscheidet über die Unterstützung Ihres Projekts. Fällt der Entscheid positiv aus, wird Ihnen das Geld fristgerecht ausbezahlt.

Gesuch vorbereiten

Bitte bereiten Sie für eine Gesuchsstellung folgende Informationen vor:

  • Projektbeschrieb
  • Kosten des Projektes
  • Finanzierung des Projektes
  • Steuerveranlagung und Buchhaltung

Gesuch einreichen

Registrieren Sie sich auf unserer Plattform und reichen Sie das Gesuch mit den Unterlagen direkt online ein. So können wir abschätzen, ob wir auf Ihr Gesuch eintreten können.

Häufige Fragen

Wie hoch fällt der Berghilfe-Beitrag aus?

Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.

In welchen Fällen werden landwirtschaftliche Betriebe für Maschineninvestitionen unterstützt?

Nicht unterstützt werden ordentliche Ersatzanschaffung. In solchen Fällen wird an die Coop Patenschaft verwiesen. Geprüft werden nur ausgewählte Ersatzanschaffungen (Zugkraft, Ladewagen und Mäher, Maschinen der Innenwirtschaft) aufgrund eines Unfalls oder anderen ausserordentlichen Umständen. Ebenfalls geprüft werden Anschaffungen von Maschinen, welche dem Betrieb eine positive Entwicklung ermöglichen (Diversifikation, Wachstum oder überbetriebliche Nutzung).

Ich benötige vorübergehend einen Betriebshelfer, da ich infolge Unfall/Krankheit einige Zeit arbeitsunfähig bin. Kann ich bei der Schweizer Berghilfe um Unterstützung anfragen?

Ja, die Schweizer Berghilfe kann bei ungeplanten Ausfällen eine Unterstützung prüfen.

Unterstützt die Schweizer Berghilfe bei der Vermarktung agrotouristischer Angebote?

Die Schweizer Berghilfe berichtet auf ihren Kommunikationskanälen über ausgewählte agrotouristische Projekte, die sie finanziell unterstützt hat. Darüber hinaus trägt sie jedoch nicht zu Marketing-, Kommunikations- und Distributionsmassnahmen bei und vermittelt auch keine Kunden an agrotouristische Angebote. Ansprechpartner für solche Anliegen ist Agrotourismus Schweiz: myfarm.ch/de/kontakt.

Unterstützt die Schweizer Berghilfe Wohnbauprojekte?

Die Schweizer Berghilfe unterstützt ausschliesslich Investitionen in kostengünstigen, landwirtschaftlich betriebsnotwendigen Wohnraum.

​Was ist der Unterschied zwischen der Steuerveranlagung und der Steuererklärung?

Die Steuererklärung ist das Formular, welches Sie jährlich von Ihrem Wohnkanton erhalten. Dieses füllen Sie mit den relevanten Informationen zu Ihrer Einkommens- und Vermögenslage aus.

Die Steuerveranlagung wird auch definitive Veranlagungsverfügung genannt. Die Steuerveranlagung erhalten Sie gemeinsam mit der Schlussabrechnung von der Steuerverwaltung. Darin wird der Entscheid der Behörden (Gemeinde/Kanton/Bund) über die Einkommens- und Vermögensbesteuerung festgehalten.

Für die Prüfung des Gesuchs benötigen wir die ausgefüllte Steuererklärung und die aktuelle Steuerveranlagung. Bei Bedarf können Sie die aktuelle Steuerveranlagung auch bei der Gemeinde anfragen.

Warum braucht es bei einem landwirtschaftlichen Projekt einen betriebswirtschaftlichen Bericht?

Der betriebswirtschaftliche Bericht ist ein Formular der Schweizer Berghilfe, welches von einer Fachperson mit Aussensicht – in der Regel von der landwirtschaftlichen Betriebsberatung – ausgefüllt werden muss. Die Beantwortung der Fragen, welche spezifisch die zu tätigende Investition innerhalb der Gesamtsituation Ihres Betriebes betreffen, ist eine unerlässliche Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens auf Ihrem Betrieb, da er auf einheitlichen, von der Berghilfe definierten Kriterien beruht.

Besteht eine Einkommens- und Vermögenslimite für Gesuchsteller?

Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.

Wie lange dauert es, bis ein Entscheid der Schweizer Berghilfe vorliegt?

Voraussetzungen sind, dass die Projektplanung fortgeschritten ist und der Schweizer Berghilfe alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen: Dann findet ein Besuch vor Ort statt. Der ehrenamtliche Experte oder die ehrenamtliche Expertin prüft das Projekt und stellt einen Antrag an den Projektausschuss. Dieses Gremium entscheidet final über eine allfällige Unterstützung. Es tagt einmal im Monat. Innert sechs bis acht Wochen nachdem das Dossier vollständig ist, liegt somit ein Entscheid vor.

Leistet die Schweizer Berghilfe auch eine Unterstützung in Form eines Darlehens?

Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.

Sollen Gesuche bei mehreren Hilfswerken eingereicht werden, die sich für die Berggebiete einsetzen?

Nein. Es ist nicht sinnvoll, wenn mehrere gemeinnützige Organisationen einen Prüfungsaufwand für das gleiche Projekt betreiben. Deshalb sprechen sich die Patenschaft für Berggemeinden, die Coop Patenschaft für Berggebiete und die Schweizer Berghilfe bei Mehrfacheinreichungen untereinander ab, welche Organisation die Anfrage prüfen soll. Darüber hinaus macht es auch Sinn, bei Folgeinvestitionen oder Kostenüberschreitungen wieder auf die gleiche Organisation zuzugehen, da diese den jeweiligen Betrieb und die Vorgeschichte bereits kennt.

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