Gesuche

Die Schweizer Berghilfe leistet finanzielle Unterstützung, wenn das Geld nicht ausreicht, um ein zukunftsweisendes Projekt zu realisieren.

In drei Schritten zum Gesuch

  • Erster Schritt

    Kriterien prüfen

    Um ein Gesuch einreichen zu können, müssen Sie erst Kriterien wie beispielsweise die Region, Anzahl Mitarbeitende, sowie Organisationsform und -zweck überprüfen.

  • Eine Frau sitzt in schöner Berglandschaft und lernt mit Büchern, Laptop und Ordnern für ihre Weiterbildung.

    Zweiter Schritt

    Gesuch einreichen

    Sie erfassen Ihr Gesuch online und machen Angaben zu Ihrem Projekt sowie zu Ihrer finanziellen Situation.

  • Projektbesuch ehrenamtlicher Experten der Schweizer Berghilfe.

    Dritter Schritt

    Entscheid

    Nach sorgfältiger Prüfung Ihres Gesuchs - auch vor Ort - und einem positiven Entscheid unserer ehrenamtlichen Experten wird Ihr Projekt mitfinanziert.

Unterstützte Projekte

 Im Weiler Craistas im Val Müstair liegt der Hof von Familie Lamprecht.
Strom und Wärme – alles von der Sonne
 Nadia Ochsner am Steuer ihres Pistenfahrzeugs.
Die Frau am Steuer
 Der Weiler Eggberge oberhalb von Altdorf/UR
Vom alten Kasten zum Juwel
Beatrice Zanella
Wer in den Bergen lebt, muss tüchtig, anpassungsfähig und innovativ sein. Die Schweizer Berghilfe springt ein, wenn die Mittel für zukunftsweisende Projekte nicht ganz ausreichen.
Beatrice Zanella
Leiterin Projekte und Partnerschaften

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Häufige Fragen

Sollen Gesuche bei mehreren Hilfswerken eingereicht werden, die sich für die Berggebiete einsetzen?

Nein. Es ist nicht sinnvoll, wenn mehrere gemeinnützige Organisationen einen Prüfungsaufwand für das gleiche Projekt betreiben. Deshalb sprechen sich die Patenschaft für Berggemeinden, die Coop Patenschaft für Berggebiete und die Schweizer Berghilfe bei Mehrfacheinreichungen untereinander ab, welche Organisation die Anfrage prüfen soll. Darüber hinaus macht es auch Sinn, bei Folgeinvestitionen oder Kostenüberschreitungen wieder auf die gleiche Organisation zuzugehen, da diese den jeweiligen Betrieb und die Vorgeschichte bereits kennt.

Besteht eine Einkommens- und Vermögenslimite für Gesuchsteller?

Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.

Wie hoch müssen die vom Gesuchsteller eingesetzten Eigenmittel sein?

Das finanzielle Engagement der Projektträgerschaft ist zwingend. Wie hoch der Eigenmittelbeitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Projekt sowie der betrieblichen Situation und finanziellen Ausgangslage der Projektträgerschaft ab.

Wie läuft der Prüfungsprozess bei der Schweizer Berghilfe ab?

Wenn ein Projekt konkret und grundsätzlich unterstützungswürdig ist, so müssen alle für die Beitragsprüfung erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Sobald diese der Geschäftsstelle komplett vorliegen, vereinbart der zuständige ehrenamtliche Experte einen Termin mit den Gesuchstellenden, um das Projekt vor Ort zu besprechen. Der Experte prüft das Vorhaben und stellt einen Antrag an das ebenfalls aus Ehrenamtlichen bestehende Entscheidungsgremium, den Projektausschuss. Der Projektausschuss entscheidet im Vier-Augen-Prinzip aufgrund der Empfehlung des Experten. Er ist jedoch in der Entscheidung frei.

Wie lange dauert es, bis ein Entscheid der Schweizer Berghilfe vorliegt?

Voraussetzungen sind, dass die Projektplanung fortgeschritten ist und der Schweizer Berghilfe alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen: Dann findet ein Besuch vor Ort statt. Der ehrenamtliche Experte oder die ehrenamtliche Expertin prüft das Projekt und stellt einen Antrag an den Projektausschuss. Dieses Gremium entscheidet final über eine allfällige Unterstützung. Es tagt einmal im Monat. Innert sechs bis acht Wochen nachdem das Dossier vollständig ist, liegt somit ein Entscheid vor.

Wie hoch fällt der Berghilfe-Beitrag aus?

Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.

Leistet die Schweizer Berghilfe auch eine Unterstützung in Form eines Darlehens?

Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.