Tourismus

Die Berghilfe unterstützt touristische Angebote, weil sie Gäste, Arbeitsplätze und Wertschöpfung ins Berggebiet bringen.

Atemberaubende Natur, Ruhe, Bergsport: Das touristische Potenzial unserer Bergregionen ist gross. Damit die Gäste kommen, braucht es aber Übernachtungsmöglichkeiten und andere Angebote.

Ob Berghotel, Bed and Breakfast, Ferien auf dem Bauernhof, Schlafen im Stroh oder Erlebniswege: Wir unterstützen bei der Finanzierung von Projekten, die Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Berggebiet schaffen. Solche Projekte

  • ermöglichen mindestens einer Person eine Existenzgrundlage im Berggebiet.
  • liegen abseits von touristischen Zentren.
  • fördern den naturnahen Tourismus.
  • führen dazu, dass Gäste länger bleiben und wiederkommen.
  • positionieren die Region mit einem typischen Thema und sind regional gut verankert.
  • generieren eine Wertschöpfungswirkung in der Region.

Projekte ohne Chancen auf Unterstützung

Projekte, die nicht von der Schweizer Berghilfe unterstützt werden können,

  • werden von Unternehmen mit 50 oder mehr Vollzeitangestellten realisiert.
  • sind Beherbergungsbetriebe mit 4- oder 5-Sterne-Klassifikation oder mit mehr als 50 Zimmern.
  • sind Gruppenunterkünfte für Selbstversorger oder Ferienwohnungen und -häuser.
  • sind Berghütten im Eigentum einer national tätigen Organisation oder deren Sektionen.
  • machen den Umsatz hauptsächlich mit Gästen des alpinen Wintersports.
  • haben eine Verbesserung des Sport- und Freizeitangebots zum Ziel (z.B. Hallenbäder, Kletterhallen, Sportzentren).
  • sind Anlässe, Ausstellungen oder Festivals.
  • betreffen Handänderungen, das heisst Firmen- oder Immobilienkäufe.
  • finanzieren Marketingaktivitäten (z.B. Werbung und Websites).
  • dienen der Erarbeitung von Konzepten.
  • zielen darauf ab, laufende Betriebskosten zu decken.
  • wurden bereits realisiert.
Haben Sie Fragen?
 Margrith Bertini, Berghilfe Mitarbeiterin
Margrith Blum
WLAN für Hotels und Gastrobetriebe
Um Hotels, Gasthäuser, Campings oder Restaurants im Berggebiet bei der Anschaffung oder Erweiterung eines leistungsfähigen WLANs zu unterstützen, übernimmt die Schweizer Berghilfe 50 Prozent der Kosten bis maximal CHF 10 000.–.
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Kennen Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine Unterstützung? Diese gelten für alle Projekte.

Wie läuft die Gesuchsstellung ab?

1

Gesuch stellen

Erfüllt Ihr Projekt die drei grundlegenden Voraussetzungen und die oben genannten Kriterien? Dann bereiten Sie Ihr Gesuch vor und reichen es online ein. Den Link finden Sie weiter unten.

2

Prüfung vor Ort

Wenn ihr Gesuch der ersten Prüfung standhält, besucht Sie jemand aus unserem ehrenamtlichen Expertenteam vor Ort. Er oder sie prüft und beurteilt Ihr Projekt.

3

Entscheid

Der Projektausschuss diskutiert die Empfehlung der Expertin oder des Experten und entscheidet über die Unterstützung Ihres Projekts. Fällt der Entscheid positiv aus, wird Ihnen das Geld fristgerecht ausbezahlt.

Gesuch vorbereiten

Bitte bereiten Sie für eine Gesuchsstellung folgende Informationen vor:

  • Projektbeschrieb / Businessplan (zur Anregung: Fragenkatalog Businessplan)
  • Kosten des Projektes
  • Finanzierung des Projektes
  • Jahresrechnung

Gesuch einreichen

Registrieren Sie sich auf unserer Plattform und reichen Sie das Gesuch mit den Unterlagen direkt online ein. So können wir beurteilen, ob wir Ihr Projekt unterstützen können.

Häufige Fragen

Warum verlangt die Schweizer Berghilfe einen Businessplan?

Businesspläne haben das Ziel, die Geschäftsidee vorzustellen, um beispielsweise die Finanzierung zu sichern. Sie sind für die Schweizer Berghilfe eine wichtige Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Mit dem Businessplan beweisen Sie als Projektträger, dass Sie die Kompetenz besitzen, die geplante Geschäftstätigkeit erfolgreich umzusetzen. Der Businessplan klärt dabei umfassend zentrale Aspekte des Projekts und zeigt damit die Projektperspektiven für die nächsten drei bis fünf Jahre auf.

Bezüglich Form des Businessplan macht die Berghilfe keine Vorgaben. Im Fragenkatalog Businessplan haben wir Fragen zusammengestellt, die wir für zentral erachten und die Ihnen als Vorlage dienen können.

Falls Sie fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans benötigen, können wir Ihnen eine Fachkraft unserer Partnerorganisation Adlatus vermitteln.

Besteht eine Einkommens- und Vermögenslimite für Gesuchsteller?

Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.

Wie hoch müssen die vom Gesuchsteller eingesetzten Eigenmittel sein?

Das finanzielle Engagement der Projektträgerschaft ist zwingend. Wie hoch der Eigenmittelbeitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Projekt sowie der betrieblichen Situation und finanziellen Ausgangslage der Projektträgerschaft ab.

Wie hoch fällt der Berghilfe-Beitrag aus?

Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.

Wie lange dauert es, bis ein Entscheid der Schweizer Berghilfe vorliegt?

Voraussetzungen sind, dass die Projektplanung fortgeschritten ist und der Schweizer Berghilfe alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen: Dann findet ein Besuch vor Ort statt. Der ehrenamtliche Experte oder die ehrenamtliche Expertin prüft das Projekt und stellt einen Antrag an den Projektausschuss. Dieses Gremium entscheidet final über eine allfällige Unterstützung. Es tagt einmal im Monat. Innert sechs bis acht Wochen nachdem das Dossier vollständig ist, liegt somit ein Entscheid vor.

Leistet die Schweizer Berghilfe auch eine Unterstützung in Form eines Darlehens?

Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.

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