Die Möglichkeiten, im Berggebiet eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren, verhindert Abwanderung und eröffnet neue berufliche Perspektiven. Ob Weiterbildung im Bereich Informatik oder Imkerkurse, Ausstattung von Schulungsräumen oder Kitas: Wir unterstützen Projekte, die Bildungs- und Kinderbetreuungsangebote im Berggebiet schaffen. Und wir beteiligen uns zudem an Aus- und Weiterbildungskosten von Einzelpersonen und Betrieben.
Unterstützung für Bildungsinstitutionen
Die Schweizer Berghilfe unterstützt verschiedenste privatwirtschaftliche Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Solche Projekte
- ermöglichen mindestens einer Person eine Existenzgrundlage im Berggebiet.
- verbessern das regionale Aus- und Weiterbildungsangebot.
- bauen Kompetenzen im Bereich Unternehmertum auf.
- stärken bestehende Anbieter oder siedeln neue an.
- sind regional gut verankert.
Projekte ohne Chancen auf Unterstützung
Ausgeschlossen sind grundsätzlich Bildungsangebote mit staatlichem Gesetzesauftrag, zum Beispiel die Angebote einer öffentlichen Schule.
Andere Projekte ohne Chance auf Unterstützung...
- werden von Unternehmen mit 50 oder mehr Vollzeitangestellten realisiert.
- werden durch eine staatliche Trägerschaft verantwortet.
- finanzieren Marketingaktivitäten (z.B. Werbung und Websites)
- dienen der Erarbeitung von Konzepten.
- zielen darauf ab, laufende Betriebskosten zu decken.
- wurden bereits realisiert.
Beiträge an Aus- und Weiterbildungskosten
Die Schweizer Berghilfe unterstützt auch erwachsene Menschen, die eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten. Dabei ist entscheidend, dass die Person durch diese Aus- oder Weiterbildung ihre Existenzgrundlage im Berggebiet verbessert. Solche Aus- und Weiterbildungen...
- stärken im Berggebiet benötigte Fähigkeiten.
- generieren eine Wertschöpfungswirkung in der Region.
Kennen Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine Unterstützung? Diese gelten für alle Projekte.
Wie läuft die Gesuchsstellung ab?
1
Gesuch stellen
Erfüllt Ihr Projekt die drei grundlegenden Voraussetzungen und die oben genannten Kriterien? Dann bereiten Sie Ihr Gesuch vor und reichen es online ein. Den Link finden Sie weiter unten.
2
Prüfung vor Ort
Wenn ihr Gesuch der ersten Prüfung standhält, besucht Sie jemand aus unserem ehrenamtlichen Expertenteam vor Ort. Er oder sie prüft und beurteilt Ihr Projekt.
3
Entscheid
Der Projektausschuss diskutiert die Empfehlung der Expertin oder des Experten und entscheidet über die Unterstützung Ihres Projekts. Fällt der Entscheid positiv aus, wird Ihnen das Geld fristgerecht ausbezahlt.
Gesuch vorbereiten
Bitte bereiten Sie für eine Gesuchsstellung folgende Informationen vor:
Bildungsinstitutionen
- Projektbeschrieb / Businessplan (zur Anregung: Fragenkatalog Businessplan)
- Kosten und Finanzierung des Projektes
- Jahresrechnung
Aus- und Weiterbildungen
- Projekt- oder Kursbeschrieb
- Kosten und Finanzierung des Kurses
- Private Steuerveranlagung
Gesuch online einreichen
Registrieren Sie sich auf unserer Plattform und reichen Sie das Gesuch mit den Unterlagen direkt online ein. So können wir abschätzen, ob wir auf Ihr Gesuch eintreten können.

Häufige Fragen
Businesspläne haben das Ziel, die Geschäftsidee vorzustellen, um beispielsweise die Finanzierung zu sichern. Sie sind für die Schweizer Berghilfe eine wichtige Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Mit dem Businessplan beweisen Sie als Projektträger, dass Sie die Kompetenz besitzen, die geplante Geschäftstätigkeit erfolgreich umzusetzen. Der Businessplan klärt dabei umfassend zentrale Aspekte des Projekts und zeigt damit die Projektperspektiven für die nächsten drei bis fünf Jahre auf.
Bezüglich Form des Businessplan macht die Berghilfe keine Vorgaben. Im Fragenkatalog Businessplan haben wir Fragen zusammengestellt, die wir für zentral erachten und die Ihnen als Vorlage dienen können.
Falls Sie fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans benötigen, können wir Ihnen eine Fachkraft unserer Partnerorganisation Adlatus vermitteln.
Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.
Das finanzielle Engagement der Projektträgerschaft ist zwingend. Wie hoch der Eigenmittelbeitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Projekt sowie der betrieblichen Situation und finanziellen Ausgangslage der Projektträgerschaft ab.
Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.
Voraussetzungen sind, dass die Projektplanung fortgeschritten ist und der Schweizer Berghilfe alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen: Dann findet ein Besuch vor Ort statt. Der ehrenamtliche Experte oder die ehrenamtliche Expertin prüft das Projekt und stellt einen Antrag an den Projektausschuss. Dieses Gremium entscheidet final über eine allfällige Unterstützung. Es tagt einmal im Monat. Innert sechs bis acht Wochen nachdem das Dossier vollständig ist, liegt somit ein Entscheid vor.
Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.