Gesundheit

Die Berghilfe unterstützt Anbieter im Bereich der Alternativmedizin sowie Angebote im sekundären Arbeitsmarkt wie etwa geschützte Werkstätten.

Hippotherapie unter freiem Himmel, Qi Gong im ehemaligen Schweinestall oder eine Praxis für traditionelle Chinesische Medizin auf dem Bauernhof – die Nachfrage nach und das Angebot an Leistungen im Bereich der Alternativmedizin werden auch in den Bergregionen immer vielfältiger. Und auch für geschützte Arbeitsplätze eignet sich die etwas weniger hektische Bergwelt gut. Wir unterstützen solche Projekte, die mit einer Gesundheitsdienstleistung oder einem sozialen Angebot die Standortqualität einer Bergregion verbessern.

Solche Projekte

  • ermöglichen mindestens einer Person eine Existenzgrundlage im Berggebiet.
  • verfolgen das Ziel, dass auch Patienten ausserhalb des Berggebiets das Angebot nachfragen.
  • sind regional gut verankert

Projekte ohne Chancen auf Unterstützung

Projekte, die nicht von der Schweizer Berghilfe unterstützt werden können,

  • werden von Unternehmen mit 50 oder mehr Vollzeitangestellten realisiert.
  • werden von der öffentlichen Hand, z.B. von Gemeinden, umgesetzt.
  • erfüllen den staatlichen Gesetzesauftrag der medizinischen Grundversorgung.
  • führen Aufgaben der öffentlichen Hand aus(z.B. Wohn- und Altersheime).
  • finanzieren Marketingaktivitäten (z.B. Werbung und Websites).
  • decken laufende Betriebskosten.
  • wurden bereits realisiert.
Haben Sie Fragen?
Laura Arata

Kennen Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine Unterstützung? Diese gelten für alle Projekte.

Wie läuft die Gesuchsstellung ab?

1

Gesuch stellen

Erfüllt Ihr Projekt die drei grundlegenden Voraussetzungen und die oben genannten Kriterien? Dann bereiten Sie Ihr Gesuch vor und reichen es online ein. Den Link finden Sie weiter unten.

2

Prüfung vor Ort

Wenn ihr Gesuch der ersten Prüfung standhält, besucht Sie jemand aus unserem ehrenamtlichen Expertenteam vor Ort. Er oder sie prüft und beurteilt Ihr Projekt.

3

Entscheid

Der Projektausschuss diskutiert die Empfehlung der Expertin oder des Experten und entscheidet über die Unterstützung Ihres Projekts. Fällt der Entscheid positiv aus, wird Ihnen das Geld fristgerecht ausbezahlt.

Gesuch vorbereiten

Bitte bereiten Sie für eine Gesuchsstellung folgende Informationen vor:

  • Projektbeschrieb / Businessplan (zur Anregung: Fragenkatalog Businessplan)
  • Kosten des Projektes
  • Finanzierung des Projektes
  • Jahresrechnung

Gesuch einreichen

Registrieren Sie sich auf unserer Plattform und reichen Sie das Gesuch mit den Unterlagen direkt online ein. So können wir abschätzen, ob wir auf Ihr Gesuch eintreten können.

Häufige Fragen

Warum verlangt die Schweizer Berghilfe einen Businessplan?

Businesspläne haben das Ziel, die Geschäftsidee vorzustellen, um beispielsweise die Finanzierung zu sichern. Sie sind für die Schweizer Berghilfe eine wichtige Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Mit dem Businessplan beweisen Sie als Projektträger, dass Sie die Kompetenz besitzen, die geplante Geschäftstätigkeit erfolgreich umzusetzen. Der Businessplan klärt dabei umfassend zentrale Aspekte des Projekts und zeigt damit die Projektperspektiven für die nächsten drei bis fünf Jahre auf.

Bezüglich Form des Businessplan macht die Berghilfe keine Vorgaben. Im Fragenkatalog Businessplan haben wir Fragen zusammengestellt, die wir für zentral erachten und die Ihnen als Vorlage dienen können.

Falls Sie fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans benötigen, können wir Ihnen eine Fachkraft unserer Partnerorganisation Adlatus vermitteln.

Besteht eine Einkommens- und Vermögenslimite für Gesuchsteller?

Grundsätzlich gibt es keine fixen Limiten und somit kein generelles Kriterium in dieser Hinsicht. Jedoch wird die gesamte finanzielle und betriebliche Situation bei einer Prüfung berücksichtigt. Die Berghilfe unterstützt nur Projekte, bei denen die finanzielle Notwendigkeit einer Unterstützung gegeben ist.

Wie hoch müssen die vom Gesuchsteller eingesetzten Eigenmittel sein?

Das finanzielle Engagement der Projektträgerschaft ist zwingend. Wie hoch der Eigenmittelbeitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Projekt sowie der betrieblichen Situation und finanziellen Ausgangslage der Projektträgerschaft ab.

Wie hoch fällt der Berghilfe-Beitrag aus?

Dazu gibt es keine allgemeingültige Regel, weil die Berghilfe bedarfsgerecht unterstützt. Besteht nach Einbringen von Eigenleistung (Eigenmittel, Arbeit, Material) sowie Ausschöpfen einer tragbaren Fremdfinanzierung (öffentliche Investitionshilfen, Bank- und weitere Darlehen) ein Fehlbetrag, so prüft die Berghilfe die Übernahme dieser Restkosten.

Wie lange dauert es, bis ein Entscheid der Schweizer Berghilfe vorliegt?

Voraussetzungen sind, dass die Projektplanung fortgeschritten ist und der Schweizer Berghilfe alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen: Dann findet ein Besuch vor Ort statt. Der ehrenamtliche Experte oder die ehrenamtliche Expertin prüft das Projekt und stellt einen Antrag an den Projektausschuss. Dieses Gremium entscheidet final über eine allfällige Unterstützung. Es tagt einmal im Monat. Innert sechs bis acht Wochen nachdem das Dossier vollständig ist, liegt somit ein Entscheid vor.

Leistet die Schweizer Berghilfe auch eine Unterstützung in Form eines Darlehens?

Die Schweizer Berghilfe vergibt keine Darlehen, sondern leistet Unterstützung mit A-fonds-perdu-Beiträgen. Landwirtschaftliche Betriebe können sich für Bürgschaften von verzinslichen Darlehen an die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft in Brugg wenden. Gewerbliche Betriebe kontaktieren die zuständigen gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften.

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